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Fahrschule in Bogen im Branchenbuch


Jürgen Müller im Branchenbuch Bogen

Bahnhofstr. 1 A, 94327 Bogen


09422 805080


Der Gewerbeeintrag Jürgen Müller in Bogen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Jürgen Müller

Die Fahrschule Jürgen Müller betreibt in Bogen und Loham zwei Standorte und ist ein idealer Ansprechpartner, wenn Führerscheine für Pkws, Motorräder und Mofas gefragt sind. Suchen Interessierte nach Ferienfahrschulen, Automatikfahrschulen und Behindertenfahrschulen oder einer Anhängerfahrschule, sind sie im Hause Müller ebenfalls an der richtigen Adresse. Schließlich bündelt der Betrieb diverse Kompetenzen und Schulungsmöglichkeiten unter einem Dach und kann sogar als Kradfahrschule tätig werden. In der Fahrschule Jürgen Müller ist eine Automatikschulung daher ebenso problemlos möglich wie Anhängerschulungen und Kradschulungen. Jugendliche können bei der engagierten Firma zudem ihre Ausbildung für die Mofaprüfbescheinigung machen.

Anschrift

StraßeBahnhofstr. 1 A
PLZ, Ort94327 Bogen
Koordinaten48.909,12.692
KFZ-Navigation48.909,12.692

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Theoretischer Unterricht: Mo und Mi ab 18.30 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Bootsschulen, Fahrlehrer, Ferienfahrschulen, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschulen, Pkw-Fahrschulen, Taxifahrerausbildungen

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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