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Der Gewerbeeintrag Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. in Parsteinsee ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.
Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir ihnen steuerliche Beratung ausschließlich bei Einkünften aus: ■ nichtselbständiger Arbeit ■ Renten nach dem Alterseinkünftegesetz ■ Versorgungsbezügen ■ Unterhaltsleistungen des Weiteren bei: ■ Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen und Wertpapiere) ■ Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Wohnungen, Häuser oder Grundstücke) ■ sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgeschäfte) wenn diese Einnahmen 18.000 € bzw. 36.000 € bei Ehepaaren nicht übersteigen ■ in vollem Umfang steuerfreie Einnahmen nach§ 3 Nr. 12 oder Nr 26, 26a und 26b EStG für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Ehrenamt o.ä.
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Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.
Aufgaben des Steuerberaters
Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.
Lohnsteuerhilfeverein
Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.
Steuerberatungsgesetz
Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.
Die Steuerberatung
Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.