Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mittelstr. 10, 3253 Doberlug-Kirchhain |
Telefon: | 035327253 |
Anschrift: | Str. d. Jugend 11, 4931 Mühlberg (Elbe) |
Telefon: | 035342227 |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 1, 3253 Doberlug-Kirchhain |
Telefon: | 0353222174 |
Anschrift: | OT Frauenhain, Moselbruchweg 1 A, 1609 Röderaue |
Telefon: | 03526368568 |
E-Mail: | kinderhaus-frauenhain@roederaue.de |
Anschrift: | Lange Str. 36, 4931 Mühlberg (Elbe) |
Telefon: | 035342267 |
Anschrift: | Bahnhofsallee 19, 3253 Doberlug-Kirchhain |
Telefon: | 03532231402 |
Anschrift: | Hauptstr. 15, 4932 Merzdorf |
Telefon: | 03533811155 |
Anschrift: | Dorfstr. 1, 4895 Falkenberg/Elster |
Telefon: | 03536521371 |
Anschrift: | Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 21, 4928 Plessa |
Telefon: | 035335267 |
Die Kurstadt Bad Liebenwerda liegt im Landkreis Elbe-Elster an der Schwarzen Elster. Bereits 1231 wurde Liebenwerda unter Vogt Otto von Ileburg erstmals urkundlich erwähnt. Neben sehr interessanten Museen...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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