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Der Gewerbeeintrag Karls - Manufakturen-Markt in Wustermark ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Handwerk, Lebensmittel, Kunstgewerbe.
Karls - Manufakturen-Markt
In Karls ManufakturenMarkt steht Stöbern und Bummeln auf dem Programm. Selbstgemachtes aus eigenen und befreundeten Manufakturen, Dekoration für Haus und Hof, Geschirr, Lebensmittel und natürlich alles rund um die Erdbeeren ist hier im Angebot.
Wustermark im Landkreis Havelland beherbergt einige bedeutsame Geschichtsdenkmäler. Das Wappen von Wustermark zeigt einen Doppelsturzsparren sowie fünf verschlungene goldene Ringe.
Weitere Einträge zu Handwerk in Wustermark im Branchenbuch
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Als Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Handwerksberufe
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
Meisterprüfung
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Handwerkskammer
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.