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Fahrschule in Höhenland im Branchenbuch


Fahrschule "Easy Drive" Inh. J. Kirchner im Branchenbuch Bad Freienwalde

Beethovenstr. 22a, 16259 Bad Freienwalde


03344 1509005

http://www.fs-easy-drive1.de


Der Gewerbeeintrag Fahrschule "Easy Drive" Inh. J. Kirchner in Höhenland ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule "Easy Drive" Inh. J. Kirchner

Gegründet wurde die Fahrschule „Easy Drive“ im Jahre 1998 von Jürgen Kirchner, der auch heute noch der Chef vom Ganzen ist.
Die Fahrschule „Easy Drive“ ist eine kleine, familiäre Fahrschule mit individueller Betreuung.

Was unterscheidet uns von anderen Fahrschulen?
-Wir sind ein kleines familiäres Team
-Wir bieten individuelle Betreuung
-Wir gestallten unseren Theorieunterricht etwas anders. Bei uns kannst du dich mit einbringen, Spaß beim lernen haben und interessante Leute kennen -lernen
-Wir bieten Sonderfahrten mit Erlebniswert – hier bestimmst du das Ziel

Nachbetreuung:
-Auffrischungsfahrstunden
-1 Jahr kostenlose ADAC- Mitgliedschaft für Fahranfänger
-Hilfe beim Autokauf

Anschrift

StraßeBeethovenstr. 22a
PLZ, Ort16259 Bad Freienwalde
Koordinaten52.7797,14.0409

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag13:00 - 17:00
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitag13:00 - 17:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr1998

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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