Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Reichenberger Hauptstr. 7, 15377 Märkische Höhe |
Telefon: | 033437360 |
E-Mail: | kita-reichenberg@web.de |
Anschrift: | Am Wirtschaftshof 19, 15377 Oberbarnim |
Telefon: | 033433845 |
E-Mail: | jana.schlecht@drk-mos.de |
Anschrift: | Ströbitzer Schulstr. 42, 3046 Cottbus |
Anschrift: | Schulweg 1, 15345 Prötzel |
Telefon: | 03343615204 |
Fax: | 03343615205 |
Anschrift: | Pappelweg 5, 16269 Bliesdorf |
Telefon: | 03345672493 |
Anschrift: | Berliner Str. 40, 15377 Buckow |
Telefon: | 033433262 |
Anschrift: | Theodor-Storm-Str. 21, 3050 Cottbus |
Anschrift: | Hauptstr. 79 a, 15320 Neutrebbin |
Telefon: | 033474226 |
Fax: | 03347438157 |
Anschrift: | Theodor-Storm-Str. 21, 3050 Cottbus |
Anschrift: | Lindenallee 1, 15377 Oberbarnim |
Der Landkreis Märkisch-Oderland befindet sich im äußersten Osten Brandenburgs. Zu ihm gehören die Ämter Barnim-Oderbruch, Falkenberg-Höhe, Golzow, Lebus, Märkische Schweiz, Neuhardenberg und...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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