Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Eichenring 59, 16727 Oberkrämer |
Telefon: | 03304502479 |
Anschrift: | Germendorfer Dorfstr. 62, 16515 Germendorf |
Telefon: | 03301202561 |
Anschrift: | Zietenstr. 15, 16818 Fehrbellin |
Telefon: | 03392570250 |
Anschrift: | Weinbergweg 13, 16818 Fehrbellin |
Telefon: | 03392571672 |
Anschrift: | Am Kindergarten 2, 14621 Schönwalde-Glien |
Telefon: | 03323050355 |
Anschrift: | Wendemarker Weg 51, 16727 Oberkrämer |
Telefon: | 03304250401 |
Anschrift: | Im Eichholz 31a, 16835 Herzberg |
E-Mail: | kitaeichholzstrolche@gmx.de |
Anschrift: | Geschw.-Scholl-Str. 14, 16833 Fehrbellin |
Telefon: | 03393271322 |
E-Mail: | hort-fehrbellin@gemeinde-fehrbellin.de |
Anschrift: | Perwenitzer Dorfstr. 13, 14621 Schönwalde-Glien |
Kremmen im Landkreis Oberhavel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" in Brandenburg. Schon 1216 wurde Kremmen erstmals urkundlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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