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Notar Dr. Matthias Kreußlein
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Der Notar fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten Rechtsangelegenheiten. Er trägt dafür Sorge, dass Sie die rechtliche Tragweite Ihrer abgegebenen Erklärungen und Ihres Handelns verstehen. Durch nötige Anträge gegenüber Behörden und Registern verhilft er Ihrem Anliegen zur Wirksamkeit. Ziel ist ein Gleichgewicht durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Vertragsparteien herzustellen. Zu Aufgaben gehören neben Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Immobilienkäufen, die Beratung von Unternehmensgründern sowie Anmeldung in das Handelsregister zur Eintragung von Firmen. Zusätzlich veranlasst der Notar die Eintragung von Vereinen ins Vereinsregister und ist befugt, Kopien von Schriftstücken zu beglaubigen.
Oranienburg im Landkreis Oberhavel wurde schon 1216 urkundlich erwähnt und umfasst die Ortsteile Friedrichsthal, Germendorf, Lehnitz, Malz, Oranienburg, Sachsenhausen, Schmachtenhagen, Wensickendorf und...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.