Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gosdaer Dorfstr. 24, 3149 Wiesengrund |
Telefon: | 035694228 |
Anschrift: | Hauptstr. 22, 3149 Wiesengrund |
Telefon: | 035695261 |
Anschrift: | Noßdorfer Str. 25, 3149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 03562983511 |
Anschrift: | Lerchenstr. 14, 3149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 035628136 |
Anschrift: | Komptendorfer Dorfstr. 13, 3058 Neuhausen/Spree |
Telefon: | 035605388 |
Anschrift: | Waldstr. 50, 3149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf |
Telefon: | 035695300 |
Anschrift: | Dorfstr. 22, 3159 Neiße-Malxetal |
Telefon: | 03560023638 |
Anschrift: | Markische Str. 26, 3149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 035628196 |
Anschrift: | Am Keuneschen Graben 17, 3149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 035627652 |
Anschrift: | Muskauer Str. 9, 3159 Neiße-Malxetal |
Telefon: | 0356006788 |
Wiesengrund im Landkreis Spree-Neiße grenzt an die kreisfreie Stadt Cottbus. Bekannt ist Wiesengrund vor allem durch das Schloss im Ortsteil Trebendorf, die Fachwerkkirche in Dubrau sowie das Herrenhaus in...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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