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Amt für Bildung und Kultur, Abt. Sport Landkreis Teltow-Fläming in Luckenwalde (Sportamt)

Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

(keine Bewertungen)
Telefon:033716083102
Fax:033716089070
E-Mail:bildung@teltow-flaeming.de
Öffnungszeiten:telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen
Änderung meldenzur Webseite  

Das Sportamt ist im Regelfall nicht nur für die Vergabe von Sportstätten und Sportanlagen verantwortlich. Ebenso bietet diese Behörde normalerweise Informationsmöglichkeiten zum Sport im Allgemeinen sowie zu konkreten Sportmöglichkeiten in der Region.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Sportamt-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 52.08553, Längengrad: 13.16937

Sportamt Luckenwalde: Informationen zu Amt für Bildung und Kultur, Abt. Sport Landkreis Teltow-Fläming

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Bildung und Kultur, Abt. Sport Landkreis Teltow-Fläming in Luckenwalde. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Bildung und Kultur, Abt. Sport Landkreis Teltow-Fläming in Luckenwalde können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Sportamt Luckenwalde
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Sportamt

Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.

Zuständigkeiten der Sportbehörde

Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.

Verwaltung von Sportstätten

Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.

Sportanlagenvergabe

Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.

Beratungsangebote für Sport

Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.