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Fahrschule in Bremerhaven im Branchenbuch


Intensiv.fahren im Branchenbuch Bremerhaven

Langener Landstraße 18-22, 27580 Bremerhaven


0471 39572834


Der Gewerbeeintrag Intensiv.fahren in Bremerhaven ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Intensiv.fahren

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Sieben Tage Führerscheinausbildung ohne Tränen!

Jeden Morgen von 8.00 bis 11.15 Uhr gibt es in den Theoriestunden etwas für den Kopf und zum Mitmachen. Danach geht's immer ab ins Auto, aufs Motorrad oder auf den LKW. - Dafür stehen ein TESLA Model 3 Long Range, Hyundai Tucson und zwei Hyundai Kona Elektro - weil Kuppeln blöd ist -, Mercedes Sprinter, MAN TGX, zwei BMW F700GS und ein Super SOCO TC Max zur Verfügung. Es folgen 3 Fahrstunden à 45 Minuten inklusive Vor- und Nachbesprechung sowie praktische Anwendungen wie Tanken, Reifenkontrolle etc.
Das sind ca. 21 Fahrstunden in 7 Tagen!

Von den Übungsstunden über Überland- und Autobahnfahrten bis hin zu Nachtfahrten bekommt ihr hier Intensivtraining vom Feinsten. Bevor es dann in die Theorie- und Praxisprüfung geht, simulieren wir eine Prüfung. Das Biketraining führen wir individuell mit euch durch. Euer Trainer begleitet euch natürlich auf seinem Bike, denn da gehört er hin! Dein Tauchlehrer sitzt ja auch nicht im U-Boot. Klingt gut? Ist es auch.

Anschrift

StraßeLangener Landstraße 18-22
PLZ, Ort27580 Bremerhaven
Koordinaten53.5725,8.59687
KFZ-Navigation53.5725,8.59687

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag11:00 - 19:00
Dienstag11:00 - 16:00
Mittwoch11:00 - 19:00
Donnerstag11:00 - 16:00
Freitag11:00 - 15:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAUsbildungsfahrschule, B, B196, B197, BKF Ausbildung, BKF Module, Crash Führerschein, Ferienfahrschule, Führerschein A, Führerschein A2, führerschein Anhänger, führerschein B, führerschein für Wohnmobil, führerschein kosten, Intensivkurse, LKW Führerschein, Motorrad Führerschein, PKW Führerschein, Schnelle Fahrschule, schneller Führerschein, was darf ich fahren

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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