 | Was ist ein Vertragsarzt?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Vertragsärzte heißen im Volksmund auch Kassenärzte. Sie übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Versorgung der sozialversicherten Patienten in Deutschland. Vertragsärzte können zum Beispiel als niedergelassene Ärzte in eigenen Praxen oder Gemeinschaftspraxen tätig sein. Damit eine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, muss eine Facharztprüfung erfolgreich absolviert worden sein. All jene Ärzte gehören einer kassenärztlichen Vereinigung an, die die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung gewährleisten soll.