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Arzt - Häufige Fragen

Was ist ein Vertragsarzt?

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Vertragsärzte heißen im Volksmund auch Kassenärzte. Sie übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Versorgung der sozialversicherten Patienten in Deutschland. Vertragsärzte können zum Beispiel als niedergelassene Ärzte in eigenen Praxen oder Gemeinschaftspraxen tätig sein. Damit eine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, muss eine Facharztprüfung erfolgreich absolviert worden sein. All jene Ärzte gehören einer kassenärztlichen Vereinigung an, die die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung gewährleisten soll. 

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