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Bafögamt - Häufige Fragen

Wird mein Vermögen wirklich angerechnet?

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Ja. Grundsätzlich ist eigenes Vermögen des Auszubildenden bzw. des Studierenden für die Finanzierung der Ausbildung einzusetzen, allerdings gibt es einen Freibetrag von 5.200 Euro. Der anrechnungsfreie Betrag kann sich, je nach Lebenslage des Auszubildenden bzw. des Studierenden, maßgeblich erhöhen (jeweils um 1.800 Euro pro Person, etwa bei Ehepartnern oder Kindern). Wenn hierzu konkrete Fragen bestehen, kann man sich an den zuständigen Sachbearbeiter im Bafögamt wenden. 

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