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Bafögamt - Häufige Fragen

Wird die BAföG-Förderung rückwirkend gezahlt?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Beginn der Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz wird normalerweise in direkter Abhängigkeit von der Antragstellung und vom Beginn der Ausbildung gesehen. Demzufolge wird die Förderung meist vom Beginn des Monats an, in welchem die Ausbildung aufgenommen wird, geleistet. Als frühester Förderungsbeginn wird jedoch der Monat der Antragstellung angegeben. Es ist allgemein anzuraten, sich frühzeitig um die Antragstellung zu bemühen, vor allem bei einem ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalt. Informationen zur Antragstellung kann man bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erhalten.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst.de ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

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