 | Ich mache ein Pflichtpraktikum im Rahmen meiner Ausbildung. Wird dies auf das Bafög angerechnet?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wenn regelmäßigen Tätigkeiten nachgegangen wird – dazu zählen auch Minijobs oder sonstige Vergütungen aus einem Arbeitsverhältnis – so sind diese in der Regel auf den Bedarfssatz anzurechnen. Unter Umständen betrifft dies auch Stipendien, insofern sie den monatlichen Gesamtbetrag von 300 Euro überschreiten. Und auch vergütete Pflichtpraktika, bei denen ein reguläres Arbeitsverhältnis während der Ausbildung zustande kommt, unterliegen regelmäßig der Anrechnungspflicht. Inwieweit diese Richtlinien zutreffen, kann man bei Bedarf mit dem zuständen Sachbearbeiter im Bafögamt klären.