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Nein, die denkmalpflegerischen Instandsetzungsmöglichkeiten umfassen sowohl Restaurierung als auch Renovierung. Die Renovierung stellt eine Wiederherstellung des früheren Erscheinungsbildes dar, bei der man vom originalen Befund ausgeht. Die Restaurierung ist im Grunde als eine tiefer greifende Maßnahme der Instandsetzung zu verstehen. Hier soll die ursprüngliche Gebrauchsfähigkeit unter Bewahrung der original vorhandenen Bausubstanz wiederhergestellt werden. Dennoch soll eine Restaurierungsmaßnahme eigentlich nicht in den Originalzustand zurückversetzen.