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Mitunter hat man als Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht die Möglichkeit, sein Denkmal zu erhalten oder zu sanieren. Doch aufgrund der im Denkmalschutzgesetz festgelegten Erhaltungspflicht als Denkmalbesitzer kann man das historische Bauwerk nicht ohne weiteres abreißen. Vielmehr kann man auch das Verpachten oder Verkaufen des Denkmals in Erwägung ziehen. Man kann sich zunächst an die Denkmalpflegebehörde wenden, um den Wert und die Erhaltungsmöglichkeiten des Denkmals zu ermitteln. Viele Denkmalpflegeämter geben auch nützliche Hinweise zu den Verkaufsmöglichkeiten eines Denkmals.