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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Sind von mir vorgenommene Anbauten am denkmalgeschützten Gebäude zu entfernen?

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Diese Frage stellen sich viele Denkmalbesitzer, wenn ihr Gebäude (z. B. historisches Gutshaus, Schloss) als Denkmal eingestuft wird. Da historische Bauten vor allem aufgrund ihres geschichtlichen oder kulturellen Wertes Denkmalwert besitzen, sind spätere Baumaßnahmen natürlich oft als Eingriffe in das alte Ensemble zu verstehen. Ausschlaggebend dafür, ob man Anbauten eines denkmalgeschützten Gebäudes entfernen muss, ist normalerweise der Zeitpunkt der Einstufung als Denkmal. In der Regel gilt, dass Anbauten, die zum Zeitpunkt der Eintragung in die Denkmalliste bereits vorhanden waren, nicht entfernt werden müssen. Rückbauten werden meist erst dann erforderlich, wenn man die eingreifende Baumaßnahme erst nach der Einstufung als Denkmal vorgenommen hat.

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