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In Deutschland sind die Amtsgerichte für das Führen der Handelsregister zuständig. Die Eintragungen des elektronisch geführten Registers werden über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über das Gemeinsame Registerportal der Länder nach Handelsregistereintragungen zu suchen bzw. einen Ausdruck über eine Eintragung im Handelsregister anzufordern. Hierfür entstehen in der Regel Kosten, die über www.handelsregister.de einzusehen sind.