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Bei einer Handwerkskammer handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die (im Gegensatz zu Körperschaften des Privatrechts) über eine öffentlich-rechtliche Organisation verfügt. Handwerkskammern vertreten hierbei die Interessen des Handwerks in einem bestimmten Gebiet, was z.B. die Aufsicht über Innungen oder die Selbstverwaltung anbelangt. Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für Inhaber eines Handwerksbetriebes bzw. vergleichbarer Gewerbe in der Regel Pflicht, aber auch für handwerklich Tätige wie Auszubildende oder Gesellen.