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Ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen ist auch beim Kinderzuschlag das Vermögen bzw. das Einkommen des Antragstellers zu berücksichtigen. Zum Vermögen werden unter anderem Bausparguthaben, Wertpapiere, Bargeld und Grundeigentum gezählt. Da man dieses Vermögen als verwertbar ansieht und es für den Lebensunterhalt verwenden kann, wird es bei der Antragstellung auf Kinderzuschlag ebenso wie das Einkommen berücksichtigt. Wenn man einen Kinderzuschlag erhalten möchte, wird das verwertbare Vermögen genau hinsichtlich seiner Höhe und Grenzen geprüft, sodass eine Vermögenshöchstgrenze nicht überschritten werden sollte. Nähere Informationen kann man bei der zuständigen Familienkasse oder auf der Website der Bundesagentur für Arbeit erhalten.