| Kann man frei wählen, ob man seine Steuererklärung am Computer oder auf Papierform anfertigt?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Sofern man nicht unter die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung fällt, kann man im Grunde frei wählen, seine Steuererklärung in Papierform oder elektronisch abzugeben. Inzwischen erfreuen sich entsprechende Programme für das Anfertigen der Steuererklärung immer größerer Beliebtheit; mittels ELSTER kann man seine Steuererklärung auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt übermitteln. Allerdings besteht auch die Steuererklärung, welche mit der ELSTER-Software angefertigt wird, aus einem Hauptteil und den Anlagen. Nähere Informationen sowie entsprechende Formulare für die Steuererklärung in Papierform kann man sich beim Finanzamt einholen.