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Die Körperschaftsteuer wird allgemein entsprechend dem Körperschaftsteuergesetz geregelt. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht gilt im normalerweise für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, gewerbliche Betriebe des öffentlichen Rechts und ähnliche, die ihren Sitz bzw. die Geschäftsleitung in Deutschland haben. Die Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich normalerweise auf das Welteinkommen, also das Vermögen im In- und Ausland. Das Welteinkommensprinzip wird in Deutschland normalerweise bei der unbeschränkten Steuerpflicht angewendet, die sowohl Einkommen als auch Körperschaften betreffen kann.