 | Ich brauche eine Fristverlängerung für meine Steuererklärung. Was ist zu tun?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Für das Einreichen einer Steuererklärung ist grundsätzlich der 31. Mai des Folgejahres bindend. Ist die Einhaltung dieses Termins nicht möglich, kann beim zuständigen Finanzamt ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Dieser ist in schriftlicher Form einzureichen – in der Regel also postalisch oder per Fax. Wer mit seinem Sachbearbeiter im Finanzamt allerdings einen guten Kontakt pflegt, kann vorab telefonisch klären, ob z.B. eine Übersendung des Antrages per Email möglich ist. Im Übrigen: Wer die Hilfe eines Lohnsteuervereins oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat für die Abgabe ohnehin bis Ende des Jahres Zeit. Wird der Abgabetermin nicht einhalten, kann das Finanzamt allerdings auch entsprechende Säumnisgebühren erheben.