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Die Lohnsteuerklasse wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz. Für Arbeitnehmer ist die jeweilige Lohnsteuerklasse vor allem hinsichtlich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer sehr wichtig. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen sechs Lohnsteuerklassen. Die Lohnsteuerklassen richten sich zunächst nach dem Familienstand des Arbeitnehmers. Insofern sind die Anzahl der Kinder, das Vorhandensein einer ehelichen Beziehung oder eine etwaige Verwitwung von Bedeutung für die Lohnsteuerklasseneinteilung. Beispielsweise gilt die Lohnsteuerklasse 1 in der Regel für die Arbeitnehmer, die ledig sind, sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden oder verheiratet sind und dauerhaft getrennt leben oder verwitwet sind bzw. einen Ehegatten mit beschränkter Steuerpflicht haben.