Welche Kosten letztlich von der Steuer abgesetzt werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. auch danach, inwieweit entsprechende Belege beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Insoweit kann es sinnvoll sein, Nachweise wie Rechnungen oder Quittungen für sämtliche Aufwendungen und Unkosten aufzuheben, die potentiell in die Steuererklärung Eingang finden könnten. Dies betrifft etwa Bürobedarf, Kosten für Bewerbungen (Hefter, Bewerbungsfotos, Briefmarken etc.) oder auch berufliche Reisekosten. Ob die Kosten dann abgesetzt werden können, entscheidet dann das zuständige Finanzamt.
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