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Wie bei den meisten anderen Erklärungen oder Anträgen ist es natürlich auch für die Steuererklärung sehr empfehlenswert, entsprechende Nachweise beizufügen. Oftmals werden von den Mitarbeitern der zuständigen Finanzbehörde vornehmlich die Angaben in der Steuererklärung bearbeitet, welche auch nachgewiesen werden. Am besten fügt man Rechnungen/ Quittungen etc. in Form von Kopien bei. Es gibt auch Unterlagen, für die das Finanzamt in der Regel Originale verlangt (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuerkarte). Im Zweifel kann man beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen, ob Kopien zulässig sind oder nicht.