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Ob jemand beschränkt oder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Einkommen der jeweiligen Person. Entsprechend dem Einkommensteuergesetz sind normalerweise die natürlichen Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Gleichermaßen besteht die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht für deutsche Auslandsbedienstete, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Man kann auf Antrag hin normalerweise auch als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig eingestuft werden, wenn mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen.