 | Welches Finanzamt ist für den Arbeitgeber zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Zuständigkeit der Finanzämter ist im Allgemeinen regional geregelt, unabhängig davon, ob man Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist. Als Arbeitnehmer ist im Allgemeinen das Finanzamt zuständig, in dessen regionalem Bezirksbereich man seinen Wohnsitz hat. Als Arbeitgeber ist der Standort der Betriebsstätte normalerweise für die Zuständigkeit des Finanzamtes ausschlaggebend. Demnach ist das Finanzamt zuständig und fungiert als Ansprechpartner, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Neben ortsdienst.de bietet auch das Bundeszentralamt für Steuern eine Liste der deutschen Finanzämter und stellt eine Suchfunktion für die regionale Zuständigkeit bereit.