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Um die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Fluglärm möglichst gering zu halten, gibt es auf deutschen Flughäfen gewisse Beschränkungen für den Nachtflugverkehr. Da vermutet wird, dass sich andauernder Fluglärm negativ auf die gesundheitliche Verfassung der Anwohner bzw. derjenigen auswirkt, die in den Einflugschneisen der Flughäfen ansässig sind, können – mit Ausnahme von Rettungsflügen, Postflügen, Kurierflügen oder geräuscharmen Passagierflugzeugen – zumeist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr Beschränkungen im Flugverkehr bestehen. Ein gesetzlich manifestiertes Nachtflugverbot existiert allerdings bisher nicht.