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Unter einem Segelfluggelände versteht man einen Flugplatz, auf dem in der Regel lediglich Segelflugzeuge oder Motorsegler starten und landen dürfen. Auf derartigen Plätzen sind zumeist keine Motorflugzeuge zugelassen, es sei denn, entsprechende Genehmigungen seitens der zuständigen Luftfahrtbehörde liegen vor. Betrieben werden die Segelflugplätze vornehmlich durch Luftsportvereine, die sich demnach auch um die Pflege und Instandsetzung der Anlagen kümmern.