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Das kann unter Umständen passieren. Die Rückzahlung von Fördermitteln kann anteilig oder sogar in voller Höhe gefordert werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Antrag auf Fördermittel oder Nachweise falsche Angaben enthalten. Außerdem kann es zu einer Rückforderung kommen, wenn sich der Verwendungszweck der Gelder ohne Zustimmung des Geldgebers geändert hat. Wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgemäß und vollständig vorgelegt wird, kann es ebenfalls Rückforderungen geben. Falls es zu einer Änderung der förderfähigen Ausgaben um mehr als 20 Prozent kommt, sind normalerweise Rückzahlungen von Fördermitteln vorzunehmen. Natürlich zieht auch die Auflösung eines Vereins oder der Verlust der Gemeinnützigkeit finanzielle Konsequenzen in Form von Rückzahlungen nach sich.