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Der Begriff „Schutzwald“ findet sich im Bundeswaldgesetz bzw. im Gesetz zur Erhaltung des Waldes und der Förderung der Forstwirtschaft. Hier wird der Schutzwald so definiert, dass er vor allem der Abwehr von Gefahren im Sinne der Allgemeinheit dient. Ein Schutzwald soll Ortschaften beispielsweise vor Erosion durch Wasser und Wind, Lawinen, Austrocknung oder Steinschlag schützen können. Man findet Schutzwälder häufiger in bergreichen Gegenden, wo sie als Bergwälder die Talbewohner vor Steinschlägen, Lawinen und Erdrutschen bewahren sollen. Gleichermaßen kann der Schutzwald vor Immissionen wie Lärm schützen. Oft fungieren lockere Mischwälder als Schutzwälder.