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Frauenhaus - Häufige Fragen

Was kann ein Frauenhaus nicht leisten?

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Beispielsweise folgt auf einen Einzug einer Frau in ein Frauenhaus nicht automatisch eine Scheidung vom gewalttätigen Ehepartner. Diese kann dann normalerweise nach Einhaltung der üblichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Gleichfalls ist es den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses nicht möglich, den betroffenen Frauen über das Arbeitsamt eine Stelle zu besorgen. Auch das muss Schritt für Schritt und gemeinsam mit der hilfesuchenden Frau in Angriff genommen werden. Es stehen den betroffenen Frauen Sozialarbeiterinnen, Psychologen und auch Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite und bieten jede mögliche Hilfe an.

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