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Die Friedhofsunterhaltung ist normalerweise auf die kommunalen Friedhöfe eines Ortes beschränkt. Im Zuge der Friedhofsunterhaltung kümmert sich die zuständige Friedhofsbehörde meist um die Grabstättenpflege, die Unterhaltung des Friedhofsgrüns (z. B. Bäume, Sträucher) und die Organisation von Begräbnissen. Ob die Friedhofsunterhaltung auch bei den örtlichen Kriegsgräberanlagen greift, hängt normalerweise vom Zuständigkeitsbereich des Friedhofsamtes ab. Vielerorts kümmert sich die Friedhofsverwaltung auch um die Kriegsgräberstätten. Für nähere Informationen erkundigt man sich am besten beim zuständigen Friedhofsamt.