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Im Zuge von Straßenbauarbeiten oder Schädlingsbefall kann es gerade in urbanen Gebieten vorkommen, dass der Baumbestand in einer Straße vollständig oder teilweise gefällt werden muss – wobei hierfür in der Regel die Gartenbauämter bzw. die Grünflächenämter verantwortlich zeichnen. Diese Behörden sind es auch, die sich mit der anschließenden Planung und Durchführung von Neuplanzungen beschäftigen. Da häufig die Witterungsbedingungen, anstehende Bauarbeiten oder das geringe Personalkontingent der Behörde eine Rolle spielen, kann die Bepflanzung durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen.