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Natürlich kann es regional variieren, wofür genau das Grünflächenamt oder die Untere Naturschutzbehörde zuständig ist. Das Amt für Stadtbegrünung ist in der Regel verantwortlich für die Instandhaltung und Gestaltung von Spielplätzen, Hundeauslaufflächen und Parkanlagen sowie Grünflächen. Spezieller kümmert sich das Grünflächenamt auch um die Friedhofspflege sowie örtliche Wald- oder Forstgebiete. Teilweise werden Grünflächenämter auch im Bereich Landschaftsplanung und Landschaftsgestaltung zuständig, wobei der Fokus hier auf dem Baum- und Artenschutz liegt.