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Inkassobüro - Häufige Fragen

Sind Inkassobüros erlaubnispflichtig?

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Ja, in Deutschland steht die Tätigkeit von Inkassounternehmen unter Erlaubniszwang. Geregelt wird die Erlaubnis von Inkassobüros normalerweise durch das jeweilige Amtsgericht entsprechend dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das 2008 anstelle des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) in Kraft trat. Für die Erlaubnis eines Inkassounternehmens muss man im Regelfall beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen, wobei die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und ausreichende Sachkunde vorausgesetzt werden.

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