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Jugendamt - Häufige Fragen

An wen muss ich mich wenden, um Elterngeld zu bekommen?

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Für den Erhalt des Elterngeldes wendet man sich an die jeweiligen Elterngeldstellen, die für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständig sind. Dies sind (nach Bundesland geordnet):

  • Baden-Württemberg: L-Bank, Landeskreditbank Baden-Württemberg
  • Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales 
  • Berlin: Bezirksämter bzw. Jugendämter 
  • Brandenburg: Elterngeldstellen der Landkreise 
  • Bremen: Amt für Soziale Dienste, Amt für Familie und Jugend 
  • Hamburg: Bezirksämter Hessen: Ämter für Versorgung und Soziales 
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Gesundheit und Soziales 
  • Niedersachsen: kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Landkreise 
  • Nordrhein-Westfalen: Kreise und kreisfreie Städte 
  • Rheinland-Pfalz: Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen
  • Städte und der Landkreise 
  • Saarland: Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
  • Sachsen: Städte und Landkreise, hier Elterngeldstellen, Sozialämter oder Jugendämter 
  • Sachsen-Anhalt: Städte und Landkreise, hier Sozialämter, Bürgerbüros oder Jugendämter 
  • Schleswig-Holstein: Außenstellen des Landesamtes für soziale Dienste 
  • Thüringen: Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte    


Das Elterngeld dient dazu, Familien mit kleinen Kindern bei der Sicherung ihres Lebensunterhaltes längerfristig zu unterstützen. Die Transferzahlung ist bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen und Nachweise bei der zuständigen Behörde schriftlich zu beantragen. Über den Anspruch, die Höhe und die Dauer der Zahlung des Elterngelds bieten die entsprechenden Elterngeldstellen Beratungsleistungen an. 

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