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Jugendamt - Häufige Fragen

Wer ist überhaupt minderjährig?

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In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt. Jüngere Personen gelten demnach als minderjährig. Minderjährige haben eingeschränkte Rechte und Pflichten, etwa bezogen auf:  

- Wahlrecht
- Geschäftsfähigkeit
- Willenserklärungen
- Haftung  

Die Minderjährigkeit unterscheidet sich juristisch in verschiedene Phasen. So ist zum Beispiel ein fünfjähriges Kind nicht geschäftsfähig, während bei einem Zehnjährigen eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt. 

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