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Unter einem Titel versteht man ein verbrieftes Recht. Im Zusammenhang mit Mahnverfahren ist insbesondere der Vollstreckungstitel bekannt: Hiermit ist gemeint, dass ein Gläubiger eine rechtliche Anordnung zur Zahlung einer bestimmten Forderung oder zu einer bestimmten Handlung erwirken kann. Wer etwa den meist langwierigen Zivilprozess umgehen und stattdessen relativ kostengünstig einen Vollstreckungsbescheid erreichen möchte, kann über die Zentralen Mahngerichte bzw. die zuständigen Amtsgerichte einen solchen Titel erhalten, natürlich nur bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen.