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Öffentliche Waagen - Häufige Fragen

Wer kann die öffentliche Wägung durchführen?

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Im Allgemeinen werden öffentliche Wägungen an öffentlichen Waagen durchgeführt. Das bedeutet, dass diese Waage der Öffentlichkeit zu angemessenen Betriebs-/ Öffnungszeiten zugänglich ist. Entsprechend der Eichordnung bzw. dem Eichgesetz werden die Wägungen durch öffentlich bestellte Wäger vorgenommen. Dieser hat in der Regel zuvor eine Sachkundeprüfung beim Eichamt abgelegt und ist vereidigt worden. Man kann sich beim zuständigen Eichamt informieren, wo genau in der Region öffentliche Wägungen durchgeführt werden. Ebenso kann man sich bei der Eichbehörde über die Dienstzeiten der öffentlichen Waagen erkundigen.

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