 | Große Hunde sollen mit Maulkorb herumgeführt werden. Wie kriege ich heraus, ob ich einen „großen Hund“ habe?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ein Hund gilt in der Regel (Ausnahmen sind möglich) als „groß“, wenn er im ausgewachsenen Zustand ein Gewicht von mindestens 20 kg hat, eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm besitzt und nicht als gefährlicher Hund eingestuft ist. Während dementsprechend Rassen wie Labradore, Bobtails, Schäferhunde oder auch Rottweiler als große Hunde gelten, sind Rassen wie Yorkshire Terrier, Dackel, Basset und ähnliches keine großen Hunde. In Einzelfällen und bei weiteren Fragen können Informationsmöglichkeiten durch den Tierarzt oder durch das Ordnungsamt genutzt werden.