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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Wo kann ich meinen Hund frei laufen lassen?

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Einen Hund kann man in der Regel auf eigenem Privatgelände frei laufen lassen, also zum Beispiel im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück. Außerdem können Hunde auch in speziell dafür ausgeschilderten Parkanlagen sowie auf Hundetrainingsgeländen frei laufen. 

Es besteht hingegen eine Leinenpflicht in bebauten Gebieten, was heißt, dass der Hund außerhalb von bebauten Gebieten in der Regel frei laufen gelassen werden kann, es sei denn, entsprechende Schilder oder Bestimmungen etc. weisen auf einen Leinenzwang hin. In bestimmten Regionen (etwa Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten oder Wildgebieten) dürfen Hunde nicht von der Leine gelassen werden.

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu dürfen regelmäßig nicht frei laufen gelassen werden. 

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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