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Der Begriff Doppik stellt im Grunde ein Kunstwort dar, das als Abkürzung für „doppelte Buchführung in Konten“ steht. Die Doppik ist vielerorts fester Bestandteil in der finanziellen Kommunalverwaltung. Als grundlegendes Ziel der doppelten Buchführung in Konten wird häufig angegeben, dass man in der kommunalen Wirtschaft nicht zu Lasten nachfolgender Generationen wirtschaften möchte. Die allgemeine Kameralistik als gängiges Buchführungsverfahren wird vielerorts schrittweise um die doppelte Buchführung in Konten ergänzt. Da die Buchführung normalerweise im Rahmen der allgemeinen Finanzverwaltung geschieht und durch die Kämmerei vollzogen wird, kann man sich normalerweise bei der Kämmerei über die Verfahrensweise der Doppik informieren.