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Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind Kommunen regelmäßig an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer beteiligt. Dies ist gesetzlich festgelegt. Die Umsatzsteuer stellt eine Steuer dar, die das Erbringen von gewerblichen Leistungen mit einem gewissen Entgelt verbindet. Insofern betrifft die Umsatzsteuer im Regelfall Gewerbetreibende. Im Allgemeinen erheben die kommunalen Finanzverwaltungen (Kämmereien) nicht selbständig Umsatzsteuern. Stattdessen ist es gängig, dass die Erhebung sich nach dem kommunalen Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen richtet. Man kann sich jedoch normalerweise bei der örtlich zuständigen Kämmerei über die Umsatzsteuern informieren.