 | Kann man bei der Kämmerei einen Widerspruch zur Erhebung kommunaler Steuern einlegen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Erhebung von Steuern, Beiträgen und Gebühren auf Ortsebene wird normalerweise vom Kämmereiamt koordiniert. Im Rahmen der Finanzverwaltung sowie der Haushaltsplanung stellen Kommunalabgaben durch die Bürger wesentliche Punkte dar. Vielerorts zählen Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer zu den gängigen Kommunalabgaben. Sollte man Fragen zum Steuerbescheid haben, kann man sich an die zuständige Kämmerei wenden. Dort kann man ausführliche Informationen zur detaillierten Steuererhebung erhalten. Insofern ist normalerweise auch die Kämmerei im Falle eines Widerspruchverfahrens zuständig.