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Die Haushaltskonsolidierung beschreibt solche Maßnahmen, welche auf eine Verringerung von öffentlichen Schulden, der Zinstilgung oder ähnlichem abzielen. Ziel der Haushaltskonsolidierung ist grundlegend das Schaffen eines Haushaltsausgleichs. Mitunter ist insbesondere auf kommunaler Ebene die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes notwendig, falls ein Haushaltsausgleich nicht erzielt werden kann. Im Grunde wird beispielsweise durch bundesweite, länderspezifische und kommunaler Ebene mittels entsprechender gesetzlicher Vorgaben oder Ordnungen versucht, die Haushaltskonsolidierung herbeizuführen. Auf kommunaler Ebene befasst sich regelmäßig die Finanzverwaltung bzw. die Kämmerei mit dem Haushaltswesen.