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Das Wohneigentum ist ein Begriff aus dem deutschen Recht. Es beschreibt die Eigentumsform an einer Wohnung, die auch durch einen Eintrag im Grundbuch begründet wird. Das Wohnungseigentum kann verschiedene Formen haben. Am bekanntesten ist wohl das Sondereigentum. So kann eine Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrfamilienwohnhauses, eines Doppel- oder Reihenhauses oder einer Mehrhausanlage bestehen. In der Regel sind mit dem Sondereigentum auch Mitgliedschaftsrechte in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie der Anteil am Gemeinschaftseigentum verbunden.