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Eine Mietpreisbremse soll den Anstieg von Mieten über einen gewissen Rahmen hinaus verhindern. Denn der schnelle Anstieg der Mieten in den deutschen Großstädten und Ballungszentren ist für Mieter besonders problematisch. Die Mieten sind dort meist ohnehin schon sehr hoch. Daher hielt der Gesetzgeber es für notwendig, den weiteren Anstieg zu bremsen. Die Mietpreisbremse greift für Mieter zunächst einmal bei Neu- und Wiedervermietungen von Wohnungen. Dabei darf die Miete bei Abschluss des Mietvertrages nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete ergibt sich aus dem örtlichen Mietspiegel. Auch Staffelmieten sind von der Mietpreisbremse betroffen. Die Vermietung von Bestandswohnungen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete ist mit Einführung der Mietpreisbremse also nicht mehr möglich.